Gündels Kulturstall

2. Frage

Was verbirgt sich hinter den Handelsklassen bei Speisekartoffeln ?

Bevor Kartoffeln in den Handel gelangen, werden sie in so genannten Handelsklassen (HKL) eingeteilt: Extra und Klasse 1. Kartoffeln der Handelsklasse Extra sind von Spitzenqualität, die Qualität der Klasse I ist jedoch auch sehr hoch. Handelsklassen dienen in erster Linie den Erzeugern und Vermarktern als Orientierungshilfe, denn sie sagen einiges über Form und Aussehen aus. Kartoffeln, die vom Erzeuger auf einem privaten Hof beispielsweise direkt verkauft werden, müssen nicht in die gesetzlichen Handelsklassen eingeteilt werden.
Bei den heute handelsüblichen Speisekartoffeln unterscheidet der Gesetzgeber drei so genannte Handelsklassen:

HKL Extra (Spitzenqualität):
95% aller in einer Abpackung enthaltenen Knollen müssen:

  • gesund sein, d.h. frei von inneren und äußeren Krankheiten,
  • ganz sein, d.h. es darf kein Teil fehlen und die Knolle darf auch nicht stärker beschädigt sein,
  • sauber sein, d.h. Erde und anderer Dreck müssen weitestgehend entfernt sein (Fremdbestandteile max. 1%),
  • sortenrein sein, d.h. max. 2 % einer fremden Sorte sind z.B. in einem abgepackten Beutel erlaubt,
  • fest sein, d.h. die Knollen dürfen weder welk, weich oder runzelig sein,
  • frei von fremdem Geruch oder Geschmack sein,
  • frei von Keimen mit einer Länge größer als 2 mm sein,
  • frei von äußerer Feuchtigkeit sein,


HKL 1 (Standardqualität):
92% aller in einer Abpackung enthaltenen Knollen müssen die in der HKL Extra enthaltenen Anforderungen erfüllen (Fremdbestandteile max. 2%).

Drillinge (Kleinsortierung):
Diese Handelsklasse ist eher eine Größenbezeichnung für Speisekartoffeln. Die vorgeschriebenen Mindestgrößen je nach Knollenform (Knollen langovaler bis langer Sorten von 25 bis 35 mm, Knollen runder bis ovaler Sorten von 25 bis 40 mm) werden dabei unterschritten.